{"id":149,"date":"2020-10-08T07:34:41","date_gmt":"2020-10-08T06:34:41","guid":{"rendered":"https:\/\/test.halbinger.de\/?page_id=149"},"modified":"2020-10-08T07:34:49","modified_gmt":"2020-10-08T06:34:49","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb-der-josef-halbinger-gmbh","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.halbinger.de\/?page_id=149","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"\n<p>1.) &nbsp;&nbsp;&nbsp; Geltung<\/p>\n\n\n\n<p>a.) &nbsp;&nbsp;&nbsp; Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Josef Halbinger GmbH (nachfolgend \u201eVerk\u00e4ufer\u201c) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch&nbsp; f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>\n\n\n\n<p>b.) &nbsp;&nbsp;&nbsp; Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verk\u00e4ufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Angebot und Vertragsabschluss<\/p>\n\n\n\n<p>a.) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p>b.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen Verk\u00e4ufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. M\u00fcndliche Zusagen des Verk\u00e4ufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und m\u00fcndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdr\u00fccklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<\/p>\n\n\n\n<p>c.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verk\u00e4ufers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende m\u00fcndliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die telekommunikative \u00dcbermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.<\/p>\n\n\n\n<p>d.) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Angaben des Verk\u00e4ufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>e.) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen des Verk\u00e4ufers diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diesen zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verf\u00fcgung gestellter Daten zum Zwecke \u00fcblicher Datensicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>3.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Preise und Zahlung<\/p>\n\n\n\n<p>a.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen ausgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zuz\u00fcglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<\/p>\n\n\n\n<p>b.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verk\u00e4ufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise des Verk\u00e4ufers (jeweils abz\u00fcglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).<\/p>\n\n\n\n<p>c.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Ma\u00dfgebend f\u00fcr das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verk\u00e4ufer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Leistet der Auftraggeber bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>d.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind oder sich aus denselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>e.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, f\u00fcr die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>4.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Lieferung, Lieferzeit<\/p>\n\n\n\n<p>a.) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Lieferungen erfolgen ab Werk. Vom Verk\u00e4ufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/p>\n\n\n\n<p>b.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Verk\u00e4ufer kann \u2013 unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers \u2013 vom Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seine vertraulichen Verpflichtungen dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber nicht nachkommt.<\/p>\n\n\n\n<p>c.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verk\u00e4ufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist der Verk\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer vom Vertrag&nbsp; zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n\n\n<p>d.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ger\u00e4t der Verk\u00e4ufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadenersatz nach Ma\u00dfgabe der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>5.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/p>\n\n\n\n<p>a.) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Sitz des Verk\u00e4ufers, soweit nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>b.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n\n\n\n<p>c.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gefahr gilt sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verk\u00e4ufer noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation) \u00fcbernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verk\u00e4ufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>d.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Sendung wird vom Verk\u00e4ufer nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n\n\n\n<p>6.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/p>\n\n\n\n<p>a.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder aus vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen des Verk\u00e4ufers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verj\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p>b.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren, als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn dem Verk\u00e4ufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge zugeht. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gelten die Liefergegenst\u00e4nde als vom K\u00e4ufer genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge dem Verk\u00e4ufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt&nbsp; zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser fr\u00fchere Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der R\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich. Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet der Verk\u00e4ufer die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandes; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<\/p>\n\n\n\n<p>c.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist der Verk\u00e4ufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, das hei\u00dft der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<\/p>\n\n\n\n<p>d.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verk\u00e4ufers, kann der Auftraggeber unter den in Ziffer 8 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>e.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verk\u00e4ufer aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder beispielsweise aufgrund einer Insolvenz aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Verk\u00e4ufer gehemmt.<\/p>\n\n\n\n<p>f) &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verk\u00e4ufers den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>g.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ein im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/p>\n\n\n\n<p>7.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schutzrechte<\/p>\n\n\n\n<p>a.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Verk\u00e4ufer steht nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer 7 daf\u00fcr ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegen\u00fcber Anspr\u00fcche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>b.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Rechtsverletzungen durch vom Verk\u00e4ufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Anspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer bestehen in diesen F\u00e4llen nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.<\/p>\n\n\n\n<p>8.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens<\/p>\n\n\n\n<p>a.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer 8 eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>b.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Verk\u00e4ufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellter oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung, dessen Freiheit von Rechtsm\u00e4ngeln sowie solchen Sachm\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstandes erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken<\/p>\n\n\n\n<p>c.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit der Verk\u00e4ufer gem\u00e4\u00df Ziffer 8 b) dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Verk\u00e4ufer bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>d.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und \u2013beschr\u00e4nkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n\n\n\n<p>e.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit der Verk\u00e4ufer technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>f.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Einschr\u00e4nkung in dieser Ziffer 8 gelten nicht f\u00fcr die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n<p>9.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises f\u00fcr diese Ware vor.<\/p>\n\n\n\n<p>10.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schlussbestimmungen<\/p>\n\n\n\n<p>a.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen Allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber nach Wahl des Verk\u00e4ufers der Gesellschaftssitz des Verk\u00e4ufers oder der Sitz des Auftraggeber. F\u00fcr Klagen gegen den Verk\u00e4ufer ist in diesen F\u00e4llen jedoch der Gesellschaftssitz des Verk\u00e4ufers ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>b.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Beziehungen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>c.)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten&nbsp; zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1.) &nbsp;&nbsp;&nbsp; Geltung a.) &nbsp;&nbsp;&nbsp; Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Josef Halbinger GmbH (nachfolgend \u201eVerk\u00e4ufer\u201c) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch&nbsp; f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.halbinger.de\/?page_id=149\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-149","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.halbinger.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/149","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.halbinger.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.halbinger.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.halbinger.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.halbinger.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=149"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.halbinger.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/149\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":151,"href":"https:\/\/www.halbinger.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/149\/revisions\/151"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.halbinger.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=149"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}